1.Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen-Weende
Nr. 10 TP 3 (A), 3. Änderung „Seniorenwohnen Weende-Nord“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf
zu erarbeiten.
3.Ziele und Zwecke der Planung:
Festsetzung einer Wohnbaufläche
(WA)
4.Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Wohngebiets Weende-Nord, nördlich der
Altenwohnanlage James-Frank-Ring 38 und südlich der Parkplatzanlage des
Friedhofs Junkerberg.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist
die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
13.08.2009 - Ortsrat Weende/Deppoldshausen
Ö 5 - vertagt (zurückgestellt)
Sodann beschließt der Ortsrat einstimmig, die Beschlussfassung auf die
nächste Sitzung zu vertagen
Sodann
beschließt der Ortsrat einstimmig, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung
zu vertagen.
20.08.2009 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Ö 17 - vertagt (zurückgestellt)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die
Angelegenheit wird vertagt.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig:
17.09.2009 - Ortsrat Weende/Deppoldshausen
Ö 6 - vertagt (zurückgestellt)
Vorlage zurückgezogen
Vorlage
zurückgezogen.
24.09.2009 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Herr Uhlig verweist auf die mit der Ladung versandte Vorlage und
erläutert diese: Das Seniorenzentrum Weende-Nord sei vor rd
Der
Verwaltungsausschuss möge beschließen:
1.Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
Göttingen-Weende Nr. 10 TP 3 (A), 3. Änderung „Seniorenwohnen
Weende-Nord“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf
zu erarbeiten.
3.Ziele und Zwecke der Planung:
Festsetzung einer Wohnbaufläche
(WA)
4. Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Wohngebiets Weende-Nord, nördlich der
Altenwohnanlage James-Frank-Ring 38 und südlich der Parkplatzanlage des
Friedhofs Junkerberg.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist
die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.
Sodann beschließt der Ausschuss einmütig bei n6 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen:
Sodann
beschließt der Ausschuss einmütig bei 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen:
12.11.2009 - Ortsrat Weende/Deppoldshausen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Ortsrat beschließt einstimmig:
Der
Ortsrat beschließt einstimmig:
1.Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan
Göttingen-Weende Nr. 10 TP 3 (A), 3. Änderung „Seniorenwohnen
Weende-Nord“ gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf
zu erarbeiten.
3.Ziele und Zwecke der Planung:
Festsetzung einer Wohnbaufläche
(WA)
4.Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Wohngebiets Weende-Nord, nördlich der
Altenwohnanlage James-Frank-Ring 38 und südlich der Parkplatzanlage des
Friedhofs Junkerberg.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist
die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:500.