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Bezeichnung: -18.außerordentlichen- öffentliche Sitzung des Ortsrates Grone
Gremium: Ortsrat Grone
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:35 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Bürgerhaus Grone, Martin-Luther-Str. 10, 37081 Göttingen-Grone
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin und der Verwaltung    
Ö 3  
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2. Änderung, 'Südlich Sportplatz' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) (Vorlagen werden nachgereicht) - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss für den vorbenannten Bebauungsplan - Satzungsbeschluss für die vorbenannte ÖBV
Enthält Anlagen
FB61/610/08  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18 „Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
  2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen
  3. Die örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18, 1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten

 

Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000

   
    04.09.2008 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18 „Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
  2. Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen
  3. Die örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18, 1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten

Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

 

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:

   
    04.09.2008 - Ortsrat Grone
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Der Ortsrat nimmt von der Verwaltungsvorlage FB61/610/08 mit 8 Ja Stimmen, 2 Nein Stimmen und 1 Enthaltung zustimmend Kenntnis

 

Der Ortsrat nimmt von der Verwaltungsvorlage FB61/610/08 mit 8 Ja Stimmen, 2 Nein Stimmen und 1 Enthaltung zustimmend Kenntnis.

   
    05.09.2008 - Rat
    Ö 40 - ungeändert beschlossen
    1

1.         Die zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18 „Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

2.         Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

3.         Die örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18, 1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten

 

Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000

Der Rat beschließt anschließend mehrheitlich, bei 1 Enthaltung:

 

Der Rat beschließt anschließend mehrheitlich gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltung:

 

Ö 4  
Bericht der Verwaltung über die 3. Zufahrt Kaufpark    
Ö 5  
Anfragen des Ortsrates    
             

 
 

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