Die
zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18
„Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage
zu dieser Vorlage beschieden.
Der
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich
Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner
Begründung beschlossen
Die
örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung
beschlossen
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im
südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18,
1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird
begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im
Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten
Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000
04.09.2008 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die
zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18
„Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage
zu dieser Vorlage beschieden.
Der
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich
Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner
Begründung beschlossen
Die
örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung
beschlossen
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 2. Änderung liegt im
südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18,
1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der Geltungsbereich wird
begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die Otto-Brenner-Straße im
Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten
Maßgeblich ist für die Abgrenzung die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000
Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion
einstimmig:
Sodann
beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig:
04.09.2008 - Ortsrat Grone
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Der Ortsrat nimmt von der Verwaltungsvorlage FB61/610/08 mit 8 Ja
Stimmen, 2 Nein Stimmen und 1 Enthaltung zustimmend Kenntnis
Der
Ortsrat nimmt von der Verwaltungsvorlage FB61/610/08 mit 8 Ja Stimmen, 2 Nein
Stimmen und 1 Enthaltung zustimmend Kenntnis.
05.09.2008 - Rat
Ö 40 - ungeändert beschlossen
1
1.Die zum Entwurf der 2.Änderung des Bebauungsplans Göttingen-Grone Nr. 18
„Südlich Sportplatz“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen werden entsprechend dem Vorschlag in der Anlage zu
dieser Vorlage beschieden.
2.Der Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2.Änderung „Südlich
Sportplatz“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung
beschlossen.
3.Die örtliche Bauvorschrift zum o. g. Bebauungsplan wird als Satzung
beschlossen
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich
der 2. Änderung liegt im südlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans
Göttingen-Grone Nr. 18, 1.Änderung „Sportzentrum am Siekweg“. Der
Geltungsbereich wird begrenzt durch die Kasseler Landstraße im Süden, die
Otto-Brenner-Straße im Westen, dem Rehbach im Norden und dem Siekweg im Osten
Maßgeblich ist für
die Abgrenzung die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab
1:1000
Der Rat beschließt anschließend mehrheitlich, bei 1 Enthaltung:
Der
Rat beschließt anschließend mehrheitlich gegen 3 Stimmen bei 1 Enthaltung: