zurück
 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:43 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der 30. Sitzung vom 21.08.08 ((die Vorlage wird nachversandt))    
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Antrag der CDU-Ratsfraktion betr.: 'Einführung eines Fahrradleihsystemes'
Enthält Anlagen
FB61/609/08  
Ö 5  
Antrag der CDU-Ratsfraktion betr.: 'Zugänge zum Wochenmarkt zeitgemäß gestalten'
Enthält Anlagen
FB61/611/08  
Ö 6  
Antrag der SPD-Ratsfraktion betr.: 'Zeitplanung für Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet'
FB66/037/08  
Ö 7  
Kommunale Energieagentur für die Region - Sachstandsbericht
Enthält Anlagen
FB80/246/08  
Ö 8  
Umbau Grünzug am Lütjen-Feldsweg - Elmweg, Göttingen-Grone
Enthält Anlagen
FB67/039/08  
Ö 9  
Verstetigungskonzept Grone-Süd 'Soziale Stadt'
Enthält Anlagen
FB61/604/08  
Ö 10  
Bebauungsplan Göttingen Nr. 204, 1. Änderung, 'Zwischen Leine und Eisenbahnstraße' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) - Aufstellungsbeschluss ((vertagt aus den Ausschuss-Sitzungen vom 10.07.08 und 21.08.08) (die Änderungsvorlage wird nachversandt))
Enthält Anlagen
FB61/594/08-1  
Ö 11  
Verkehrliche Optimierung der Knotenpunkte B 3/Westumgehung und Siekhöhenallee/ Erschließungsstraße Siekanger - Bericht der Verwaltung    
Ö 12  
93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1975 der Stadt Göttingen "Gewerbegebiet Siekanger" - Bescheidung der Anregungen - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/606/08  
Ö 13  
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 "Gewerbegebiet Siekanger" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) - Auslegungsbeschluss
Enthält Anlagen
FB61/608/08-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.

 

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
    • Die Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden.
    • Es soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
    • Gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

  1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135 Absatz 5 BauGB verzichtet.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als Kleingärten festgesetzt.

Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.

Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36), die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.

 

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.

 

   
    04.09.2008 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Zu TOP 13:

Zu TOP 13:

 

Die Fragen der Verkehrsregelung (Textziffer A 4.4 des Entwurfes der Begründung zum Bebauungsplan) bedürfen im weiteren Verfahren noch der weiteren Erörterung; der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung soll jedoch in der vorgelegten Fassung öffentlich ausgelegt werden.

 

Der Verwaltungsausschuss möge daher beschließen:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.

Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
    • Die Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt werden.
    • Es soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
    • Gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

  1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt Göttingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135 Absatz 5 BauGB verzichtet.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien „Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen - Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als Kleingärten festgesetzt.

Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.

Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36), die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.

Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.

 

 

 

Ö 14  
Satzung über die Veränderungssperre der Stadt Göttingen für den Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 20, 2. Änderung, "Westlich des Siekwegs" - Erlass einer Veränderungssperre
Enthält Anlagen
FB61/607/08  
Ö 15  
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 2. Änderung, 'Südlich Sportplatz' mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) - Bescheidung der Anregungen - Satzungsbeschluss für den vorbenannten Bebauungsplan - Satzungsbeschluss für die vorbenannte ÖBV ((die Vorlage wird nachversandt))
Enthält Anlagen
FB61/610/08  
Ö 16  
Anfragen des Ausschusses    
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
             

 
 

zurück