Dem
Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet
Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner
Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich
ausgelegt.
Die
Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele
und Zwecke der Planung:
Die
Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt
werden.
Es
soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung
des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
Gem.
Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem
Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser
soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Auf
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt
Göttingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135
Absatz 5 BauGB verzichtet.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien
„Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den
Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen -
Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als
Kleingärten festgesetzt.
Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die
Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.
Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36),
die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.
04.09.2008 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Zu TOP 13:
Zu
TOP 13:
Die Fragen der Verkehrsregelung (Textziffer A 4.4 des
Entwurfes der Begründung zum Bebauungsplan) bedürfen im weiteren Verfahren noch
der weiteren Erörterung; der Entwurf des Bebauungsplanes mit seiner Begründung
soll jedoch in der vorgelegten Fassung öffentlich ausgelegt werden.
Der
Verwaltungsausschuss möge daher beschließen:
Dem
Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 29 „Gewerbegebiet
Siekanger“ wird mit seiner Begründung zugestimmt.
Der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan wird mit seiner
Begründung und der örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) öffentlich
ausgelegt.
Die
Verwaltung wird beauftragt für den o.g. Bebauungsplan die erforderliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele
und Zwecke der Planung:
Die
Fläche soll als Gewerbegebiet mit logistischem Schwerpunkt entwickelt
werden.
Es
soll der Stärkung des Logistikstandorts Göttingen als weitere Ergänzung
des nordöstlich gelegenen GVZ dienen.
Gem.
Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen handelt es sich bei dem
Gewerbegebiet um keinen Standort zur Entwicklung von Einzelhandel. Dieser
soll im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Auf
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Satzung der Stadt Göttingen
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 135 Absatz 5
BauGB verzichtet.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die
ICE-Trasse nach Kassel begrenzt. Im Osten grenzen die Kleingartenkolonien
„Leineberg-West“ und „Hagenblick“ direkt an den
Planbereich. Teilweise sind die östlichen Flächen im Bebauungsplan Göttingen -
Grone Nr. 24 „Kleingärten am Lütjen Feldsweg“ebenfalls als
Kleingärten festgesetzt.
Im Süden bildet der Siekgraben, der gleichzeitig die
Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Rosdorf darstellt, die Grenze des Planbereiches.
Die westliche Grenze bildet die Siekhöhenallee (K36),
die die verkehrliche Haupterschließung des Gebietes übernehmen wird.
Maßgeblich für die Abgrenzung ist die zeichnerische
Darstellung des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1000.