Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in
Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet.
Landwacht:
Von
der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr.
16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47,
Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m.
Landwacht:
Von der Straße „Landwacht“ in östliche Richtung abgehender
befahrbarer Wohnweg vor den Gebäude-Grundstücken Nr. 10, 10 a + 10 b
–teilweise- auf einer Länge von 45 m.
21.08.2008 - Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Der
Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in
Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet.
Landwacht:
Von
der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr.
16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47,
Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m.
Landwacht:
Von der Straße „Landwacht“ in östliche Richtung abgehender
befahrbarer Wohnweg vor den Gebäude-Grundstücken Nr. 10, 10 a + 10 b
–teilweise- auf einer Länge von 45 m.
Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:
Sodann
beschließt der Ausschuss einstimmig:
05.09.2008 - Rat
Ö 29 - ungeändert beschlossen
Nach § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße
Landwacht in Herberhausen als öffentliche Straße gewidm
Nach
§ 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) wird die Straße Landwacht in
Herberhausen als öffentliche Straße gewidmet.
Landwacht:
Von
der Straße „Zum Hohen Brunnen“ bis „Landwacht Hausnr.
16“ (westl. Grundstücksgrenze), Flurstück 146/3 teilweise, Flur 47,
Gemarkung Göttingen, auf einer Länge von 300 m.
Landwacht:
Von der Straße „Landwacht“ in östliche Richtung abgehender
befahrbarer Wohnweg vor den Gebäude-Grundstücken Nr. 10, 10 a + 10 b
–teilweise- auf einer Länge von 45 m.