Der Verwaltungsausschuss möge
beschließen:
1.
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen Nr.
235 “Windausweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV)
gefasst.
Die Aufstellung erfolgt im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem.
§ 13 a BauGB.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan den Entwurf
zu erarbeiten.
3.
Ziele und Zwecke der Planung:
§
Nachnutzung der Grundstücke der ehemaligen Rechtsmedizin
§
Errichtung eines innenstadtnahen, attraktiven Wohnquartiers mit
verdichteten Wohnformen
§
Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen und Versorgungsangeboten des
täglichen Bedarfs
4.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt in
fußläufiger Entfernung südlich der historischen Innenstadt. Der Geltungsbereich
umfasst die Liegenschaft der ehemaligen Rechtsmedizin, die derzeit beräumt
wird. Betroffen sind die Flurstücke 217/11, 217/9, 218/9, 218/10, 323/1,
233/10, 324/3 sowie jeweils teilweise 235/17, 236/2, 326/5, 235/15 und 325/7
der Flur 029 der Gemarkung Göttingen.
Westlich an den Geltungsbereich
schließen städtische Grundstücke an, die als Grabeland genutzt werden. Nördlich
angrenzend liegt das Felix-Klein-Gymnasium mit Schulgebäuden, Sporthallen und
Außenbereichen. Östlich schließt die straßenbegleitende Wohnbebauung der
Lotzestraße (2 – 3-geschossige Einzelhäuser) an, deren rückwärtige Gärten
bis an das Planungsgebiet heranreichen. Südlich grenzen das Badeparadies
Eiswiese sowie Kleingärten an.
Der südwestliche Geltungsbereich überschneidet sich mit
dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 215, 1. Änderung „Freizeitbad Eiswiese“,
rechtsverbindlich seit 17.02.2004. Dieser wird hiermit überplant.
Maßgeblich
für die Abgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500. (siehe
Anlage)